Gesetzlicher Verzugszinsen-Rechner
Berechne Verzugszinsen gem. § 288 BGB für Rechnungen im Zahlungsverzug.
Verzugszinsen gesamt:
62,50 €
Verzugsdauer: 45 Tage
Verzugszinssatz: 8,62 % p. a.
Gesamtforderung:
3.062,50 €
Gesetzliche Verzugszinsen nach deutschem BGB
Gerät ein Schuldner mit einer Geldforderung in Verzug, hat der Gläubiger nach § 288 BGB einen gesetzlichen Zinsanspruch. Der Zinssatz richtet sich nach dem von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) festgelegten Basiszinssatz.
Zinssätze im Überblick (§ 288 Abs. 1 & 2 BGB):
- B2C (Verbrauchergeschäfte): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
- B2B (Reine Handelsgeschäfte zwischen Firmen): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (zzgl. 40 € gesetzliche Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann tritt der Verzug automatisch ein?
Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug (bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung).
Wie werden die Zinstage taggenau berechnet?
Nach der finanzmathematischen Zinsmethode (act/365 oder act/360): Zinsen = Forderung × Zinssatz × (Tage / 365).