Kündigungsfristen nach BGB: Fristen berechnen & Verträge beenden
Aktualisiert: 2026 | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Verträge binden Verbraucher oft über lange Zeiträume. Wer ein Abonnement, einen Stromvertrag, das Fitnessstudio oder die Wohnung kündigen möchte, muss gesetzliche und vertragliche Fristen exakt einhalten. Verpasst man den Stichtag auch nur um einen einzigen Tag, verlängert sich der Vertrag oft automatisch.
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge: Wichtige Rechte
Für Verbraucherverträge gelten seit März 2022 erhebliche Erleichterungen (§ 309 Nr. 9 BGB):
- Monatliche Kündigung nach Erstlaufzeit: Verträge dürfen sich nach Ablauf der Erstlaufzeit (max. 24 Monate) nicht mehr stillschweigend um ein ganzes Jahr verlängern, sondern verlängern sich auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von maximal 1 Monat.
- Kündigungsbutton im Web: Verträge, die online abgeschlossen werden können, müssen zwingend über einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf der Website kündbar sein.
Übersicht gängiger Kündigungsfristen
| Vertragsart | Gesetzliche Frist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Mietvertrag (Mieter) | 3 Monate (§ 573c BGB) | Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. |
| Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer) | 4 Wochen (§ 622 BGB) | Kündigung zum 15. oder zum Monatsende (sofern arbeitsvertraglich nicht verlängert). |
| Kfz-Versicherung | 1 Monat zum 31.12. | Stichtag ist traditionell der 30. November jeden Jahres. |
| Sonderkündigung | Fristlos / 2 Wochen | Bei Preiserhöhungen (z. B. Strom/Gas) oder wichtigem Grund nach § 314 BGB. |
Fristberechnung nach §§ 187, 188 BGB
Nach deutschem Zivilrecht beginnt der Lauf einer Frist am Tag nach dem maßgeblichen Ereignis (Zugang des Schreibens). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt an seine Stelle der nächste Werktag (§ 193 BGB).