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Brutto zu Netto Rechner

Mehrwertsteuer schnell und exakt aus jedem Bruttobetrag herausrechnen.

Ausgangs-Bruttobetrag: 119,00 €
Enthaltene Mehrwertsteuer: - 19,00 €

Reiner Nettobetrag: 100,00 €

Wie man die Mehrwertsteuer mathematisch korrekt herausrechnet

Ein weit verbreiteter Rechenfehler im kaufmännischen Alltag besteht darin, von einem Bruttobetrag einfach 19 % abzuziehen. Da die 19 % jedoch ursprünglich auf den Nettobetrag (100 %) aufgeschlagen wurden, entspricht der Endpreis an der Kasse 119 %. Zieht man 19 % von 119 % ab, erhält man 96,39 % – das Ergebnis ist falsch und zu niedrig.

Um den echten Nettowert zu ermitteln, dividiert man den Bruttobetrag durch den Faktor 1,19 (beim 19 % Regelsatz) bzw. durch 1,07 (beim 7 % ermäßigten Satz).

Übersicht der Berechnungsfaktoren für Brutto-Netto

Steuersatz Formel: Netto aus Brutto Formel: Steuerbetrag aus Brutto Beispiel (100 € Brutto)
19 % MwSt. Brutto ÷ 1,19 Brutto × (19 / 119) ≈ Brutto × 0,15966 84,03 € Netto (15,97 € Steuer)
7 % MwSt. Brutto ÷ 1,07 Brutto × (7 / 107) ≈ Brutto × 0,06542 93,46 € Netto (6,54 € Steuer)

Praxisbeispiel: Bewirtungsbeleg & Spesenabrechnung

Ein Unternehmer bezahlt ein Geschäftsessen im Restaurant. Auf dem Kassenbon steht ein Gesamtbruttobetrag von 85,60 € (inkl. 19 % MwSt.).

1. Berechnung des Nettobetrags: 85,60 € ÷ 1,19 = 71,93 €
2. Herausrechnen der Vorsteuer: 85,60 € - 71,93 € = 13,67 €

In der Buchhaltung bucht das Unternehmen 71,93 € auf das Aufwandskonto „Bewirtungskosten“ und 13,67 € auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer“.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zu einem Lohnsteuer-Gehaltsrechner?

Dieser Rechner bezieht sich auf Sach- und Dienstleistungsrechnungen im Warenverkehr (Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer). Beim Brutto-Netto-Gehalt für Arbeitnehmer spielen Lohnsteuern, Kirchensteuer und die paritätischen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) die entscheidende Rolle.

Was passiert bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 €?

Nach § 33 UStDV reicht bei Rechnungen bis 250 € brutto die Angabe des Bruttobetrags und des Steuersatzes (19 % oder 7 %) aus. Der Unternehmer kann den Vorsteuerbetrag mit der obigen Formel selbst ermitteln und steuerlich geltend machen.

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